Culinarium
Allgemeine Bestimmungen

Bedienungszeit
Im Verkaufspreis sind 1.5 Stunden Bedienungszeit inbegriffen, inklusive Aufstell- und Abräumarbeiten. Dies gilt ausdrücklich für Apéros. Andere Anlässe nach separater Absprache. Möchten Sie unsere Servicedienste verlängern, wird Ihnen eine Aufwandsentschädigung von CHF 35.00 pro Stunde und Person verrechnet.
Sie haben das volle Anrecht auf die übrig gebliebenen Speisen.
In der Region Werdenberg sind die Fahrspesen im jeweiligen Apéro-Preis einkalkuliert. Für Lieferungen ausserhalb der Region Werdenberg: Nach Absprache.

Haftung
Wir übernehmen keinerlei Haftung für Sach-, Personen- und sonstigen Vermögensschäden an Kunden und deren Gäste.
Für Schäden an Mietobjekten, Räumlichkeiten und deren Infrastruktur, durch Verschulden des Kunden oder deren Gästen, übernehmen wir ebenfalls keine Haftung.

Konditionen
Unsere Leistungen sind nach Erhalt der Rechnung innert 10 Tagen rein netto zu bezahlen. Werden andere Konditionen abgemacht, muss dies schriftlich im entsprechenden Bestellformular festgehalten werden.

Für die Rechnungsstellung gilt die bis fünf Tage vor dem Anlass bestellte Anzahl Portionen und Personen. Bis zu diesem Zeitpunkt können auch Änderungen entgegengenommen werden. Für zusätzliche Personen wird der Aufpreis separat verrechnet.

Bestellungen können bis sieben Tage vor dem Apéro-Termin entgegengenommen werden. Eine komplette Annullierung des gesamten Anlasses muss schriftlich und mindestens zehn Tage vor dem geplanten Anlassdatum erfolgen, andernfalls wird der volle Betrag verrechnet.

Was ist im Preis inbegriffen?
Die im Vertrag abgemachten Speisen und Getränke (inklusive Gläser und Geschirr, Servietten, Tischtücher), die Bedienung innerhalb der festgesetzten Zeit, eine der Jahreszeit angemessene kleine Buffet-Dekoration, das Aufstellen und Abräumen des Buffets, sowie die Reinigung der Infrastruktur im Bereich unseres Buffets.

Was ist im Preis nicht inbegriffen?
Sitzmöglichkeiten, Raumdekorationen, Entsorgung diverser Abfälle (ausser unserem selbst produzierten Abfall), Saalmiete, spezielle Bewilligungskosten von Ämtern, usw. müssen wir separat nach Aufwand in Rechnung stellen.
Für Gläser und Geschirr, das wir zur Verfügung stellen, haftet der Kunde.

Gerne stellen wir Ihnen für die Beschaffung weiterer Infrastruktur eine Offerte zusammen.

Wenn die Getränke nicht von der Apéro-Gruppe geliefert werden, wird ein Zapfengeld auf alkoholische und nichtalkoholische Getränke verrechnet. Ebenso wird dann eine Miete für die von uns gelieferten Gläser erhoben.
Wein/Sekt CHF 6.00 pro Flasche
Bier/Most CHF 2.00 pro Flasche
Mineral CHF 2.00 pro Liter

Überarbeitete Bestimmungen gültig ab Januar 2006
Für die Werdenberger Apéro-Gruppe:
Barbara Dürr-Bruhin

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